AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der
Firma blu:venture
Stand 13.03.2010
(Hier können Sie die AGB
als PDF herunterladen )
1) Vertragsgegenstand
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Informationsmaterial von
blu:venture (Website/Flyer).Die von blu:venture durchgeführten Segelreisen
sind keine Pauschalreisen.
Die Grundleistung, welche mit dem Törnpreis abgegolten ist, besteht
aus der Zur-Verfügung-Stellung eines bei Törnbeginn gereinigten
Kojenplatz in einer von drei Doppelkabinen mit Dusche/WC. Es besteht kein
Anspruch auf weitere Reinigungsleistungen seitens blu:venture während
des Törns. Es besteht weiterhin kein Anspruch auf eine bestimmte Kabine,
außer dies wurde gesondert schriftlich vereinbart. Die TÖRNTEILNEHMER
erklären sich mit Anmeldung zum Törn damit einverstanden, in einer
Doppelkabine auch gemischt geschlechtlich untergebracht zu werden. Die Buchung
einer Doppelkabine als Einzelkabine bedeutet einen Aufpreis von 100%. Anderslautende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Nutzung erstreckt sich
auf die Yacht mit Skipper/Eigner, ausschließlich für die TÖRNTEILNEHMER.
Nicht durch den Törnpreis abgegolten sind Schiffsnebenkosten wie z.B.
Treibstoff, Hafengebühren etc. sowie die Kosten für die Verpflegung
und Sonderkosten z.B. für sportliche Aktivitäten. Die Kosten für
verbrauchte Motorstunden werden am Törnende über die Bordkasse
abgerechnet, die von einem Törnteilnehmer verwaltet wird. Über
die Bordkasse werden auch die Kosten der Endreinigung abgerechnet. Kosten,
die alle TÖRNTEILNEHMER betreffen, werden zu gleichen Teilen umgelegt.
Dies gilt auch für die Kosten, welche auf den Skipper entfallen. Diese
sind ebenfalls von allen Törnteilnehmern gemeinsam zu tragen.
Nicht umfasst ist die Versorgung der TÖRNTEILNEHMER (Verpflegung, Reinigung
der Kojen, Wäsche usw.) Auf zusätzliche Leistungen wird im Informationsmaterial
gesondert aufmerksam gemacht. Kosten für die An- und Abreise sowie
Transferkosten, ev. Hotelkosten etc. sind vom Törnpreis ausschließlich
nicht umfasst.
Der vertragliche Törnbeginn im Sinne der Abfahrt aus dem Törnstartort
beginnt regelmäßig einen Tag nach Törnbeginn (Ankunft der
TÖRNTEILNEHMER auf dem Schiff). Entsprechendes gilt für das Ende
des Törns. Auch hier wird in der Regel der Zielort einen Tag vor dem
offiziellen Ende des Törns bis 16.00 Uhr angelaufen.
Die Törnteilnehmer bilden zusammen mit dem Skipper die Crew und beteiligen
sich somit bei allen anfallenden Arbeiten an Bord, die während des
Törns erforderlich sind. Dies betrifft im besonderen Backschaft (Küchendienst)
und Seemannschaft.
Bestandteil des Törnvertrages zwischen blu:venture und den Törnteilnehmern
sind auch die ergänzenden Informationsblätter „Nebenkosten/Preis
Zu-und Abschläge“, „Seemeilentörns“, „Urlaubstörns“
und „Bordgepflogenheiten und Hinweise zu den AGB“.
2) Vertragsschluss:
Mit der Anmeldung (per Post, per Mail oder auch mündlich) bietet
der Törnteilnehmer den Abschluss eines Törnvertrages verbindlich
an. Für blu:venture wird der Törnvertrag verbindlich, wenn die
Anmeldung bezüglich Zeitraum, Route und Törnpreis durch blu:venture
schriftlich bestätigt wird. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung
vom Anmeldungsinhalt abweichen, kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen
Buchungsinhaltes zustande, falls der TÖRNTEILNEHMER diesem nicht innerhalb
von 10 Tagen widerspricht.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt für den Anmelder und für alle
in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Soweit der Anmelder
allein die Anmeldung unterzeichnet, haftet er für alle anderen Törnteilnehmer,
welche in der Anmeldung stehen, aus vertragsrechtlicher Sicht mit. Ist dies
nicht gewünscht, müssen alle anderen teilnehmenden Personen auf
dem Anmeldeformular selbst unterzeichnen oder ein eigenes Anmeldeformular
ausgefüllt und unterzeichnet einreichen.
Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel 10-20 Tage nach Zugang
des Anmeldeformulars in Form einer Bestätigung mit Rechnung.
3) Zahlungsmodalitäten
Die Anzahlung in Höhe von 50% der Törnkosten ist bei Erhalt
der Buchungsbestätigung/Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Erst
nach Eingang der Anzahlung bei blu:venture entsteht der Anspruch des Törnteilnehmers
auf die gebuchte Leistung. Der Restbetrag des Törnpreises ist spätestens
6 Wochen vor Antritt der Reise ohne weitere Zahlungsaufforderung zu überweisen
(ausschlaggebend ist der Eingang der Beträge auf dem Konto von blu:venture).
Sollte die Restzahlung nicht bis 3 Wochen vor Törnbeginn bei blu:venture
eingehen, kann blu:venture vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise
die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
Bei Buchungen innerhalb 6 Wochen vor Reiseantritt werden die vollen Törnkosten
sofort zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie bei Ihren Überweisungen
die Überweisungsdauer bis zur Gutschrift.
Nach vollständiger Bezahlung wird nicht noch eine gesonderte Teilnahmebestätigung
durch blu:venture ausgestellt. Für die Berechtigung zur Teilnahme reicht
der Nachweis der vollständigen Zahlung des vereinbarten Törnpreises
aus. Eine nur teilweise Zahlung des Törnpreises begründet keinen
Anspruch auf Teilnahme.
Sollte trotz korrekter Zahlungsanweisung bei Reiseantritt der Törnpreis
nicht vollständig bezahlt sein, so kann blu:venture nach eigenem Ermessen
die Teilnahme von der Hinterlegung einer Barkauktion abhängig machen.
4) Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann jeder, der geistig und körperlich gesund und in der
Lage ist, mitzusegeln. Die Verantwortung für diese Voraussetzungen
liegen ausschließlich beim TÖRNTEILNEHMER. Unsere Gäste
sind Mitglied der Crew, keine Passagiere; sie nehmen an einer sportlichen
Veranstaltung teil. Es wird ausdrücklich kein Beförderungsvertrag
abgeschlossen. Jede Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko, inkl. Bootsfahrten,
Tauchen etc. Insbesondere bei der Mitnahme von Kindern sind ausschließlich
die begleitenden Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig.
Persönlich benötigte Medikamente müssen vom TÖRNTEILNEHMER
selber in ausreichender Menge mitgebracht werden.
Der TÖRNTEILNEHMER hat in diesem Zusammenhang zu beachten, dass es
im Ausland möglicherweise entsprechende Medikamente nicht gibt. Ebenso
hat sich der TÖRNTEILNEHMER um ggf. notwendige und /oder vorgeschriebene
Impfungen für das Törngebiet rechtzeitig vor Törnbeginn selber
zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen.
Die TÖRNTEILNEHMER verpflichten sich mit der Anmeldung sich mit den
Gepflogenheiten an Bord vor Antritt des Törns vertraut zu machen.
5) Rücktritt/Kündigung
Ein Rücktritt vom Törnvertrag ist nur bis 6 Wochen vor Törnbeginn
möglich, danach ist ein Rücktritt, egal aus welchem Grund, ausgeschlossen.
Bei Rücktritt bis 3 Monate vor Törnbeginn entstehen 50% des Törnpreises
als Schadensersatz; bis 6 Wochen vor Törnbeginn 75% des Törnpreises.
Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgeblich
für o.g. Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei blu:venture.
Es besteht die Möglichkeit seitens des TÖRNTEILNEHMER eine Ersatzperson
zu stellen. Es bleibt blu:venture vorbehalten dieser Ersatzperson zu widersprechen,
wenn die Ersatzperson nicht ins Team der übrigen TÖRNTEILNEHMER
passt und/oder den besonderen Törnanforderungen nicht genügt und/oder
gesetzliche Vorschriften / behördliche Anordnungen dem Wechsel entgegenstehen.
Die Ersatzperson tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
mit dem ursprünglichem TÖRNTEILNEHMER ein. Für den oben genannten
Wechselfall entstehen Mehrkosten pro Person von 50,- €.
Dem TÖRNTEILNEHMER steht die Möglichkeit offen den ursprünglich
gebuchten Törn auf einen anderen Törn umzubuchen welcher jedoch
innerhalb der nächsten 6 Monate stattfinden muss. Gelingt die Umbuchung
auf einen anderen Termin, so werden geleistete Zahlungen in voller Höhe
angerechnet, abzüglich Bearbeitungskosten von 50,-- €.
Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen
Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.
6) Haftung/Gewährleistung
blu:venture haftet ausschließlich nur für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln.
Für Sach- und/oder Personenschäden ist die Deckungssumme pro Schadensfall
auf € 5 Mio. begrenzt.
Der Törnteilnehmer haftet vollumfänglich für von ihm persönlich
verursachte Schäden. Die persönliche Ausrüstung sowie das
Reisegepäck der TÖRNTEILNEHMER sind nicht durch blu:venture versichert.
Es wird der Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-
bzw. einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Mängel jeglicher Art, welche den Törn an sich betreffen, sind
dem Skipper sofort mitzuteilen; spätere Beanstandungen nach Abschluss
des Törns sind ausgeschlossen. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche
sind auf die Höhe des Törnpreis beschränkt.
Treten Umstände ein, die nicht von blu:venture bzw. dem Skipper zu
vertreten sind, wie z.B. Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik,
innere Unruhen, Krieg oder andere Ereignisse, die es unmöglich machen,
den Törn planmäßig fortzusetzen oder in der vereinbarten
Art und Weise durchzuführen, haftet blu:venture nicht für die
vertragsgemäße Erbringung der Leistung sowie ev. Mangelfolgeschäden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits
gezahlten Törnpreises, auch nicht anteilig. Noch nicht bezahlte Anteile
des Törnpreises bleiben weiterhin vollumfänglich zur Zahlung fällig.
Für den Fall, dass Umstände bestehen/eintreten, die in den Verantwortungsbereich
von blu:venture fallen, wie z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes
so hat blu:venture eine Frist von drei Tagen, diesen Mangel zu beheben.
Innerhalb dieser Frist besteht kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag
bzw. Anspruch auf Schadenersatz.
Kann das Schiff aus einem Grund, der in den Verantwortungsbereich von blu:venture
fällt nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so kann der Teilnehmer
nach drei Tagen vom Vertrag zurücktreten. Er erhält die vollen
Törnkosten erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen. Die Frist rechnet ab 18 Uhr des ersten Törntages bis
zu einer Überliegezeit von drei Tagen. Eine anteilige Erstattung der
Törnkosten kann der Teilnehmer erhalten, wenn das Schiff durch Havarie,
Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung länger
als drei Tage überliegt, gerechnet ab 18 Uhr des ersten Törnausfalltages.
Abweichungen im Törnverlauf und in der Ausrüstung ergeben nur
dann ein Recht auf entsprechende Minderung der Törnkosten, wenn sie
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden und
eine wesentliche Minderung des Törns darstellen. Aus schiffstechnischen
oder sonstigen Gründen können einzelne Ausrüstungsgegenstände
gegenüber den Angaben im Informationsmaterial abweichen. Dies stellt
keine Minderung der Leistung dar.
Verlangt die Sicherheit von Schiff und Teilnehmern eine Änderung in
Törnumfang und -durchführung, so begründet dies keinen Ersatz-
oder Minderungsanspruch.
7) Allgemeine Törnregeln
Aus Gründen der Sicherheit und um den ungestörten Ablauf eines
Törns zu sichern, ist den Anweisungen und Anordnungen des Skippers
unbedingt Folge zu leisten.
Ein Teilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen
Teilnehmer an Bord gefährdet, kann nach Erreichen des nächsten
Hafens von der Törnteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch
für den Fall, dass ein Teilnehmer den Anweisungen des Skippers wiederholt
nicht nachkommt.
In der oben genannten Situation endet der Törnvertrag vorzeitig durch
Kündigung seitens blu:venture. blu:venture wird von der Erbringung
jeglicher weiterer Leistung befreit. Der TÖRNTEILNEHMER seinerseits
hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Törnpreises und
sei es auch nur anteilig. Dies gilt auch für mögliche weitere
Folgekosten auf Seiten des TÖRNTEILNEHMER.
Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich
zu Lasten des verursachenden Teilnehmers; ebenso die daraus entstehenden
Kosten für entstandenen Schaden.
Leistungen, die blu:venture im Einzelfall vermittelt, haftet blu:venture
nicht für mögliche Leistungsstörungen, egal aus welchem Grund.
8) Schlussbestimmungen
Bei Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche
Absprachen sind nur gültig, wenn sie von blu:venture schriftlich bestätigt
werden.
Auf sämtliche Belange der Vertragsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand ist München.