Törnplan Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Törntagebuch könnt Ihr alles über die aktuellen Törns erfahren und auch in der Vergangenheit bis zum Stapellauf schmökern.

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Im Bautagebuch kann man die Entstehung von blu:kat nachverfolgen.

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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Firma blu:venture
Stand 13.03.2010

(Hier können Sie die AGB als PDF herunterladen )



1) Vertragsgegenstand

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Informationsmaterial von blu:venture (Website/Flyer).Die von blu:venture durchgeführten Segelreisen sind keine Pauschalreisen.
Die Grundleistung, welche mit dem Törnpreis abgegolten ist, besteht aus der Zur-Verfügung-Stellung eines bei Törnbeginn gereinigten Kojenplatz in einer von drei Doppelkabinen mit Dusche/WC. Es besteht kein Anspruch auf weitere Reinigungsleistungen seitens blu:venture während des Törns. Es besteht weiterhin kein Anspruch auf eine bestimmte Kabine, außer dies wurde gesondert schriftlich vereinbart. Die TÖRNTEILNEHMER erklären sich mit Anmeldung zum Törn damit einverstanden, in einer Doppelkabine auch gemischt geschlechtlich untergebracht zu werden. Die Buchung einer Doppelkabine als Einzelkabine bedeutet einen Aufpreis von 100%. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht mit Skipper/Eigner, ausschließlich für die TÖRNTEILNEHMER. Nicht durch den Törnpreis abgegolten sind Schiffsnebenkosten wie z.B. Treibstoff, Hafengebühren etc. sowie die Kosten für die Verpflegung und Sonderkosten z.B. für sportliche Aktivitäten. Die Kosten für verbrauchte Motorstunden werden am Törnende über die Bordkasse abgerechnet, die von einem Törnteilnehmer verwaltet wird. Über die Bordkasse werden auch die Kosten der Endreinigung abgerechnet. Kosten, die alle TÖRNTEILNEHMER betreffen, werden zu gleichen Teilen umgelegt. Dies gilt auch für die Kosten, welche auf den Skipper entfallen. Diese sind ebenfalls von allen Törnteilnehmern gemeinsam zu tragen.
Nicht umfasst ist die Versorgung der TÖRNTEILNEHMER (Verpflegung, Reinigung der Kojen, Wäsche usw.) Auf zusätzliche Leistungen wird im Informationsmaterial gesondert aufmerksam gemacht. Kosten für die An- und Abreise sowie Transferkosten, ev. Hotelkosten etc. sind vom Törnpreis ausschließlich nicht umfasst.
Der vertragliche Törnbeginn im Sinne der Abfahrt aus dem Törnstartort beginnt regelmäßig einen Tag nach Törnbeginn (Ankunft der TÖRNTEILNEHMER auf dem Schiff). Entsprechendes gilt für das Ende des Törns. Auch hier wird in der Regel der Zielort einen Tag vor dem offiziellen Ende des Törns bis 16.00 Uhr angelaufen.
Die Törnteilnehmer bilden zusammen mit dem Skipper die Crew und beteiligen sich somit bei allen anfallenden Arbeiten an Bord, die während des Törns erforderlich sind. Dies betrifft im besonderen Backschaft (Küchendienst) und Seemannschaft.
Bestandteil des Törnvertrages zwischen blu:venture und den Törnteilnehmern sind auch die ergänzenden Informationsblätter „Nebenkosten/Preis Zu-und Abschläge“, „Seemeilentörns“, „Urlaubstörns“ und „Bordgepflogenheiten und Hinweise zu den AGB“.


2) Vertragsschluss:

Mit der Anmeldung (per Post, per Mail oder auch mündlich) bietet der Törnteilnehmer den Abschluss eines Törnvertrages verbindlich an. Für blu:venture wird der Törnvertrag verbindlich, wenn die Anmeldung bezüglich Zeitraum, Route und Törnpreis durch blu:venture schriftlich bestätigt wird. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Anmeldungsinhalt abweichen, kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen Buchungsinhaltes zustande, falls der TÖRNTEILNEHMER diesem nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt für den Anmelder und für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Soweit der Anmelder allein die Anmeldung unterzeichnet, haftet er für alle anderen Törnteilnehmer, welche in der Anmeldung stehen, aus vertragsrechtlicher Sicht mit. Ist dies nicht gewünscht, müssen alle anderen teilnehmenden Personen auf dem Anmeldeformular selbst unterzeichnen oder ein eigenes Anmeldeformular ausgefüllt und unterzeichnet einreichen.
Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel 10-20 Tage nach Zugang des Anmeldeformulars in Form einer Bestätigung mit Rechnung.


3) Zahlungsmodalitäten

Die Anzahlung in Höhe von 50% der Törnkosten ist bei Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung bei blu:venture entsteht der Anspruch des Törnteilnehmers auf die gebuchte Leistung. Der Restbetrag des Törnpreises ist spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise ohne weitere Zahlungsaufforderung zu überweisen (ausschlaggebend ist der Eingang der Beträge auf dem Konto von blu:venture). Sollte die Restzahlung nicht bis 3 Wochen vor Törnbeginn bei blu:venture eingehen, kann blu:venture vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
Bei Buchungen innerhalb 6 Wochen vor Reiseantritt werden die vollen Törnkosten sofort zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie bei Ihren Überweisungen die Überweisungsdauer bis zur Gutschrift.
Nach vollständiger Bezahlung wird nicht noch eine gesonderte Teilnahmebestätigung durch blu:venture ausgestellt. Für die Berechtigung zur Teilnahme reicht der Nachweis der vollständigen Zahlung des vereinbarten Törnpreises aus. Eine nur teilweise Zahlung des Törnpreises begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
Sollte trotz korrekter Zahlungsanweisung bei Reiseantritt der Törnpreis nicht vollständig bezahlt sein, so kann blu:venture nach eigenem Ermessen die Teilnahme von der Hinterlegung einer Barkauktion abhängig machen.


4) Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen kann jeder, der geistig und körperlich gesund und in der Lage ist, mitzusegeln. Die Verantwortung für diese Voraussetzungen liegen ausschließlich beim TÖRNTEILNEHMER. Unsere Gäste sind Mitglied der Crew, keine Passagiere; sie nehmen an einer sportlichen Veranstaltung teil. Es wird ausdrücklich kein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Jede Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko, inkl. Bootsfahrten, Tauchen etc. Insbesondere bei der Mitnahme von Kindern sind ausschließlich die begleitenden Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig.
Persönlich benötigte Medikamente müssen vom TÖRNTEILNEHMER selber in ausreichender Menge mitgebracht werden.
Der TÖRNTEILNEHMER hat in diesem Zusammenhang zu beachten, dass es im Ausland möglicherweise entsprechende Medikamente nicht gibt. Ebenso hat sich der TÖRNTEILNEHMER um ggf. notwendige und /oder vorgeschriebene Impfungen für das Törngebiet rechtzeitig vor Törnbeginn selber zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen.
Die TÖRNTEILNEHMER verpflichten sich mit der Anmeldung sich mit den Gepflogenheiten an Bord vor Antritt des Törns vertraut zu machen.


5) Rücktritt/Kündigung

Ein Rücktritt vom Törnvertrag ist nur bis 6 Wochen vor Törnbeginn möglich, danach ist ein Rücktritt, egal aus welchem Grund, ausgeschlossen. Bei Rücktritt bis 3 Monate vor Törnbeginn entstehen 50% des Törnpreises als Schadensersatz; bis 6 Wochen vor Törnbeginn 75% des Törnpreises. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgeblich für o.g. Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei blu:venture.
Es besteht die Möglichkeit seitens des TÖRNTEILNEHMER eine Ersatzperson zu stellen. Es bleibt blu:venture vorbehalten dieser Ersatzperson zu widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht ins Team der übrigen TÖRNTEILNEHMER passt und/oder den besonderen Törnanforderungen nicht genügt und/oder gesetzliche Vorschriften / behördliche Anordnungen dem Wechsel entgegenstehen. Die Ersatzperson tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem ursprünglichem TÖRNTEILNEHMER ein. Für den oben genannten Wechselfall entstehen Mehrkosten pro Person von 50,- €.
Dem TÖRNTEILNEHMER steht die Möglichkeit offen den ursprünglich gebuchten Törn auf einen anderen Törn umzubuchen welcher jedoch innerhalb der nächsten 6 Monate stattfinden muss. Gelingt die Umbuchung auf einen anderen Termin, so werden geleistete Zahlungen in voller Höhe angerechnet, abzüglich Bearbeitungskosten von 50,-- €.
Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.


6) Haftung/Gewährleistung

blu:venture haftet ausschließlich nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
Für Sach- und/oder Personenschäden ist die Deckungssumme pro Schadensfall auf € 5 Mio. begrenzt.
Der Törnteilnehmer haftet vollumfänglich für von ihm persönlich verursachte Schäden. Die persönliche Ausrüstung sowie das Reisegepäck der TÖRNTEILNEHMER sind nicht durch blu:venture versichert. Es wird der Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- bzw. einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Mängel jeglicher Art, welche den Törn an sich betreffen, sind dem Skipper sofort mitzuteilen; spätere Beanstandungen nach Abschluss des Törns sind ausgeschlossen. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Törnpreis beschränkt.
Treten Umstände ein, die nicht von blu:venture bzw. dem Skipper zu vertreten sind, wie z.B. Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere Ereignisse, die es unmöglich machen, den Törn planmäßig fortzusetzen oder in der vereinbarten Art und Weise durchzuführen, haftet blu:venture nicht für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung sowie ev. Mangelfolgeschäden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Törnpreises, auch nicht anteilig. Noch nicht bezahlte Anteile des Törnpreises bleiben weiterhin vollumfänglich zur Zahlung fällig.
Für den Fall, dass Umstände bestehen/eintreten, die in den Verantwortungsbereich von blu:venture fallen, wie z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes so hat blu:venture eine Frist von drei Tagen, diesen Mangel zu beheben. Innerhalb dieser Frist besteht kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag bzw. Anspruch auf Schadenersatz.
Kann das Schiff aus einem Grund, der in den Verantwortungsbereich von blu:venture fällt nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so kann der Teilnehmer nach drei Tagen vom Vertrag zurücktreten. Er erhält die vollen Törnkosten erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Frist rechnet ab 18 Uhr des ersten Törntages bis zu einer Überliegezeit von drei Tagen. Eine anteilige Erstattung der Törnkosten kann der Teilnehmer erhalten, wenn das Schiff durch Havarie, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung länger als drei Tage überliegt, gerechnet ab 18 Uhr des ersten Törnausfalltages.
Abweichungen im Törnverlauf und in der Ausrüstung ergeben nur dann ein Recht auf entsprechende Minderung der Törnkosten, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden und eine wesentliche Minderung des Törns darstellen. Aus schiffstechnischen oder sonstigen Gründen können einzelne Ausrüstungsgegenstände gegenüber den Angaben im Informationsmaterial abweichen. Dies stellt keine Minderung der Leistung dar.
Verlangt die Sicherheit von Schiff und Teilnehmern eine Änderung in Törnumfang und -durchführung, so begründet dies keinen Ersatz- oder Minderungsanspruch.


7) Allgemeine Törnregeln

Aus Gründen der Sicherheit und um den ungestörten Ablauf eines Törns zu sichern, ist den Anweisungen und Anordnungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten.
Ein Teilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer an Bord gefährdet, kann nach Erreichen des nächsten Hafens von der Törnteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nachkommt.
In der oben genannten Situation endet der Törnvertrag vorzeitig durch Kündigung seitens blu:venture. blu:venture wird von der Erbringung jeglicher weiterer Leistung befreit. Der TÖRNTEILNEHMER seinerseits hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Törnpreises und sei es auch nur anteilig. Dies gilt auch für mögliche weitere Folgekosten auf Seiten des TÖRNTEILNEHMER.
Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers; ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.
Leistungen, die blu:venture im Einzelfall vermittelt, haftet blu:venture nicht für mögliche Leistungsstörungen, egal aus welchem Grund.


8) Schlussbestimmungen

Bei Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie von blu:venture schriftlich bestätigt werden.
Auf sämtliche Belange der Vertragsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand ist München.

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